Arbeitszeugnis FristWie schnell das Zeugnis kommen sollte und wie lange du Zeit hast
Es gibt zwei Fristen, die du kennen solltest: wie lange dein Arbeitgeber für das Zeugnis brauchen darf und wie lange du es noch verlangen kannst. Beide sind weniger eindeutig, als viele denken. Die wichtigste Regel deshalb vorab: früh schriftlich anfordern.
Frist für den Arbeitgeber: wann das Zeugnis fällig ist
Der Anspruch auf ein Endzeugnis entsteht in der Regel mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Spätestens zum letzten Arbeitstag sollte es also bereitliegen, sofern du es rechtzeitig verlangt hast. Einen festen Zeitraum in Tagen nennt das Gesetz nicht. In der Praxis gelten zwei bis drei Wochen ab deiner Anforderung als angemessen.
Schon ab der Kündigung kannst du in der Regel ein vorläufiges Zeugnis verlangen. Das ist wichtig, weil du dich während der Kündigungsfrist bewerben willst. Das vorläufige Zeugnis wird am Ende gegen das endgültige getauscht, und der Inhalt sollte sich ohne neue Gründe nicht verschlechtern.
Das Zeugnis wird meist auf den letzten Arbeitstag datiert
Auch wenn es Wochen später ausgestellt wird, trägt das Zeugnis üblicherweise das Datum des Austritts. Ein deutlich späteres Datum kann den Eindruck erwecken, es habe Streit gegeben. Achte bei einer Korrektur darauf, dass das ursprüngliche Datum bleibt.
Frist für dich: wie lange du ein Zeugnis verlangen kannst
Hier spielen drei Dinge zusammen. Keines davon ist kompliziert, aber gemeinsam führen sie zu einer einfachen Empfehlung: nicht warten.
| Regel | Was sie bedeutet | Wann sie greifen kann |
|---|---|---|
| Ausschlussfrist | Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag, nach der Ansprüche verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig geltend machst | Oft nach wenigen Monaten, je nach Vertrag |
| Verwirkung | Du hast so lange gewartet, dass der Arbeitgeber nicht mehr mit der Forderung rechnen musste | Einzelfallabhängig, teils schon nach einigen Monaten |
| Verjährung | Regelmäßige Frist für Ansprüche | Grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Entstehungsjahres |
Schau in deinen Arbeitsvertrag und einen eventuellen Tarifvertrag. Steht dort eine Ausschlussfrist, notier dir das Datum. Die Geltendmachung muss oft in Textform passieren, eine E-Mail reicht dann meist aus. Ein mündliches Gespräch reicht nicht als Beleg.
Frist für Korrekturen
Wenn dein Zeugnis Fehler enthält oder schlechter ausfällt als erwartet, kannst du eine Berichtigung verlangen. Auch dafür gibt es keine einheitliche Frist, aber dieselben Ausschlussfristen können gelten. Prüf das Zeugnis deshalb direkt nach Erhalt, zum Beispiel mit dem kostenlosen Zeugnis-Check, und melde dich innerhalb weniger Wochen mit konkreten Änderungswünschen. Wie du dabei vorgehst, steht unter Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Sonderfälle
- Ausbildung: Nach dem Berufsbildungsgesetz bekommst du zum Ende der Ausbildung ein Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung gibt es auf Verlangen.
- Insolvenz: Der Anspruch richtet sich dann je nach Zeitpunkt an den Arbeitgeber oder an den Insolvenzverwalter.
- Zwischenzeugnis: Hier gilt keine Frist zum Ende, aber ein Anlass. Rechtzeitig vor großen Veränderungen anfordern, mehr unter Zwischenzeugnis.
- Kurze Beschäftigung: Auch nach wenigen Wochen besteht in der Regel ein Anspruch, ein einfaches Arbeitszeugnis ist dann oft die bessere Wahl.
Zeitplan zum Abhaken
- Kündigung erhalten oder ausgesprochen: schriftlich ein vorläufiges und ein endgültiges qualifiziertes Zeugnis anfordern.
- Zwei bis drei Wochen später ohne Antwort: freundlich erinnern, neue Frist von einer Woche.
- Zeugnis erhalten: am selben Tag prüfen, Original glatt aufbewahren.
- Änderungswünsche: innerhalb weniger Wochen schriftlich mit Formulierungsvorschlag.
- Keine Einigung: Beratung suchen, bevor eine Ausschlussfrist abläuft.
Häufige Fragen
Wie lange darf sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitszeugnis Zeit lassen?
Eine gesetzlich festgelegte Zahl von Tagen gibt es nicht. Das Zeugnis ist in der Regel zum Ende des Arbeitsverhältnisses fällig, wenn du es verlangt hast. In der Praxis gelten zwei bis drei Wochen als angemessen, bei einfachen Fällen auch weniger.
Bekomme ich das Zeugnis schon während der Kündigungsfrist?
Nach einer Kündigung kannst du in der Regel ein vorläufiges Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangen, damit du dich bewerben kannst. Das endgültige Zeugnis folgt zum letzten Arbeitstag.
Kann mein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfallen?
Ja, das ist möglich. Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Außerdem kann ein Anspruch verwirken, wenn du sehr lange wartest und der Arbeitgeber nicht mehr damit rechnen musste. Fordere das Zeugnis deshalb zeitnah an.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Es gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Praktisch wichtiger sind aber Ausschlussfristen und Verwirkung, weil sie früher greifen können.
Gibt es eine Frist für die Korrektur eines Zeugnisses?
Auch für eine Berichtigung gibt es keine einheitliche Frist. Ausschlussfristen können aber auch hier gelten. Wer mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, sollte sich in der Regel innerhalb weniger Wochen melden.
Was tue ich, wenn das Zeugnis nicht kommt?
Erinnere schriftlich und setze eine kurze neue Frist, etwa eine Woche. Kommt dann nichts, lass dich von einer Fachanwältin, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft beraten. Der Anspruch kann notfalls beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden.